Geflüchtete warten teils länger als 21 Monate auf ihren Asylbescheid

Zwischen 2018 und 2023
Geflüchtete warten teils länger als 21 Monate auf ihren Asylbescheid

10.420 Asylanträge wurden zwischen 2018 und 2023 bearbeitet. Bei rund der Hälfte wurde die Regelfrist von sechs Monaten überschritten.
Warten auf einen Asylbescheid – für fünfzig Prozent der Antragsteller länger als für andere.

Florian Javel  Luxemburger Wort    03.04.2024

Zwischen 2018 und 2023 wurden rund 10.420 Asylbescheide in Luxemburg ausgestellt. Im Normalfall soll der Antrag auf einen internationalen Schutzstatus für Geflüchtete bis zu sechs Monate andauern. Unter bestimmten Bedingungen kann diese Frist allerdings verlängert werden. Wenn zum Beispiel die faktische oder juristische Lage rund um einen Asylantrag nach sechs Monaten weiterhin unklar ist, oder wenn die Lage im Herkunftsland sich in der Zwischenzeit geändert haben sollte. Nach einundzwanzig Monaten sollte allerdings jeder Antragsteller eine Antwort von der Immigrationsbehörde erhalten haben.

Wie viele Asylsuchende in Luxemburg im Durchschnitt mehr als sechs Monate auf einen Asylbescheid warten müssen, dazu hat das von Léon Gloden (CSV) geleitete Innenministerium in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des grünen Abgeordneten Meris Sehovic Daten geliefert.

So wurden unter den 10.420 Anfragen auf einen internationalen Schutzstatus zwischen 2018 und 2023 50 Prozent innerhalb der vorgesehenen Frist von sechs Monaten bearbeitet. 1.503 seien innerhalb von elf Monaten bearbeitet worden, 1.109 innerhalb von 14 Monaten, 860 in 17 Monaten, 654 in 21 Monaten und in 777 Fällen haben Antragsteller einen Asylbescheid erst nach 21 Monaten erhalten.
Gründe für Verzögerungen von Asylprozessen nicht öffentlich

Zu den Gründen, warum einige Asylbescheide bis zu 21 Monate benötigen, präzisiert das Innenministerium, dass diese in den Statistiken nicht festgehalten werden. Die Gründe seien von Fall zu Fall unterschiedlich, und das werde den Antragstellern individuell mitgeteilt.

Zudem hätten internationale Krisen ebenso einen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung von Asylbescheiden. So zum Beispiel die Machtergreifung der Taliban im Jahr 2021 in Afghanistan oder der Ukraine-Krieg. In beiden Fällen seien Asylprozeduren suspendiert worden – in Afghanistan, weil jegliche Informationen über die dortige Sicherheitslage vorübergehend gefehlt hätten und in der Ukraine, weil unklar gewesen sei, wie lange der Krieg mit Russland andauern würde.
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Das Innenministerium gibt in der Antwort weiter an, die Dauer der Asylprozeduren künftig weiter reduzieren zu wollen. Das sei im CSV/DP-Koalitionsvertrag so festgehalten worden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll unter anderem mehr Personal rekrutiert werden und in deren Ausbildung sowie in Digitalisierung investiert werden.

Jedoch müsse der Luxemburger Staat dafür sorgen, dass die Asylprozeduren weiterhin vollständig und sorgfältig durchgeführt werden, argumentiert das Ministerium weiter. Es gelte, jeden Asylantrag individuell zu bearbeiten, und nicht „aufgrund einer generalisierten Begründung“ einen internationalen Schutzstatus zu vergeben oder abzulehnen.