Léon Gloden lässt sich von seiner eigenen Ideologie blenden

Luxemburger Wort
rt 10.6.2026 Statt auf die Praxiserfahrung der Zivilgesellschaft zu hören, boxt der Innenminister im Alleingang und im Eilverfahren den neuen Asyl- und Migrationspakt durch.
Trotz Kritik aus der Opposition äußerte sich Léon Gloden dagegen, das Votum zum Migrationspakt, das am Dienstag stattfinden soll, zu verschieben.  Foto: Anouk Antony/LW-Archiv

Premier Luc Frieden (CSV) trat sein Mandat mit dem Versprechen an, eine „Klimapolitik, die nicht nervt“, umzusetzen. Vielleicht sollte die Regierung ihren Beitrag zum Umweltschutz damit beginnen, Papier zu sparen – etwa indem sie keine Gutachten zu Gesetzestexten mehr bestellt, deren Empfehlungen sie anschließend ohnehin ignoriert.

Wie die Zivilgesellschaft zum neuen Asyl- und Migrationspakt steht, der am Dienstag zur Abstimmung in die Chamber kommen soll, scheint die Regierung nämlich kaum zu interessieren. Das musste die Menschenrechtskommission (CCDH) deutlich spüren: Erst im Mai erhielt sie den finalen Gesetzestext mit den letzten Anpassungen, die nach dem Gutachten vom Staatsrat durchgeführt wurden* – zu spät, um ihre Kritik noch in den Gesetzestext einfließen zu lassen. Veröffentlichen konnte die CCDH ihre Stellungnahme erst vergangene Woche. Der Ausschuss für Inneres nahm sich daraufhin genau eine Sitzung Zeit, um die Einwände zu behandeln – und zwar am Vortag der Abstimmung.

Dem Innenminister scheint es nur um eines zu gehen: Geflüchteten das Leben so schwer wie möglich zu machen, um somit die Flüchtlingszahlen zu senken.

Die CCDH steht mit ihrer Kritik nicht allein. Die Einwände der Zivilgesellschaft wurden weitgehend übergangen. Dabei sind deren Bedenken alles andere als nebensächlich. So warnt die CCDH etwa vor den Folgen für unbegleitete Minderjährige. Nach Inkrafttreten des Asyl- und Migrationspakts könnten Jugendliche ab 16 Jahren in Haft genommen werden, wenn sie als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ eingestuft werden.

Problematisch ist dabei nicht nur die Maßnahme selbst, sondern auch die Unschärfe des Gesetzes: Der Begriff wird im Gesetz nicht definiert**. Damit hinge die Freiheit betroffener Jugendlicher letztlich von der Auslegung des Innenministers ab.

Die Regierung ignoriert diese Einwände. Und das, obwohl gerade die Organisationen der Zivilgesellschaft täglich mit Geflüchteten arbeiten und die Situation vor Ort besser kennen als viele Politiker. Wer ihre Kritik ignoriert, verzichtet auf wertvolle Erfahrung aus der Praxis.

Minister Léon Gloden zeigt damit vor allem eines: Er ist von seiner eigenen Ideologie so geblendet, dass er beratungsresistent geworden ist. Dem Innenminister scheint es nur um eines zu gehen: Geflüchteten das Leben so schwer wie möglich zu machen, um somit die Flüchtlingszahlen zu senken.

* In einer vorigen Version stand geschrieben, dass die CCDH erst im April mit einem Gutachten befasst wurde. Das Innenministerium verweist darauf, dass die Menschenrechtskommission allerdings bereits am 22. Januar dieses Jahres von der Direction générale de l‘immigration mit einem Avis beauftragt wurde. Der Text wurde am 10. Juni, um 14:06 Uhr entsprechend angepasst.

** In einer vorigen Version des Textes stand, dass der Begriff der Gefahr für die öffentliche Sicherheit „nirgendwo“ definiert ist. Im Text wurde hinzugefügt, dass dieser „im Gesetz“ nicht definiert ist. Das Innenministerium verweist allerdings darauf, dass die „öffentliche Sicherheit“ als Begriff durch die entsprechende Jurisprudenz des Europäischen Gerichtshofes bestimmt ist. Der Text wurde am 10. Juni, um 14:06 Uhr entsprechend angepasst.