Regierung peitscht Migrationsgesetz im Eiltempo durch und sorgt für Unmut
Luxemburg soll diesen Monat den Migrationspakt umsetzen. Die Menschenrechtskommission hat vieles zu bemängeln. Die Kritik wird die Regierung aber wohl nicht mehr hören.
Obwohl vor allem der Inhalt des europäischen Migrations- und Asylpakts für Kritik sorgt, machte die Menschenrechtskommission erst mal ihrem Ärger über die Form Luft.
Bis zum 12. Juni hat die luxemburgische Regierung Zeit, die EU-Verordnung in ein nationales Gesetz zu gießen. Die CSV/DP-Koalition ist allerdings spät dran gewesen. Ende April hatte der noch Staatsrat sein Gutachten abgegeben. Das Resultat: 32 formelle Einwände, die es für das Innenministerium zu berücksichtigen gilt.
Trotzdem soll das Gesetzesprojekt bereits nächste Woche abgestimmt werden, damit es rechtzeitig in Kraft tritt. Die Menschenrechtskommission stört sich daran. Die letzten Änderungen der Regierungen am Text wurden dem CCDH erst am 13. Mai mitgeteilt. „Es hat unsere Möglichkeit eingeschränkt, ein detailliertes Gutachten unter guten Bedingungen auszuarbeiten“, kritisiert die Präsidentin der Menschenrechtskommission, Noémie Sadler.
Das Gutachten präsentierte die CCDH am Donnerstag. Dass deren Kritik in das Gesetzesprojekt einfließen wird, sei „eher unwahrscheinlich“, meint Sadler, „aber wir hoffen trotzdem“.
Zumindest zu einem Treffen mit dem Ministerium sei es ebensowenig gekommen. Die Kommission habe mehrere Fragen zukommen lassen, mit dem Vorschlag, diese bei einem Treffen auszuführen. Das Ministerium soll der Einladung jedoch nicht gefolgt sein und die Fragen schriftlich beantwortet haben.
Opposition unzufrieden mit Abstimmungs-Sprint in Chamber
Bereits in der Familienkommission am Montag hatte es vonseiten der Abgeordneten Kritik an der Regierung gegeben, weil diese den Abgeordneten zu kurzfristig ein Gesetzesprojekt präsentiert hatte.
Passend zum Migrationspakt muss Luxemburg ein Gesetzesprojekt zur Aufnahme von Flüchtlingen in die Tat umsetzen. Weil der Staatsrat in seinem Gutachten dazu der Meinung war, dass es zum selben Zeitpunkt wie der Gesetzestext zum Migrationspakt abgestimmt werden sollte, musste Familienminister Max Hahn (DP) einen Gang heraufschalten.
Das Gesetzesprojekt wurde Ende April deponiert, diese Woche der zuständigen Chamberkommission präsentiert, nächste Woche soll es abgestimmt werden. Die Déi Gréng-Abgeordnete Djuna Bernard hatte den DP-Minister Max Hahn für das Vorgehen in der Kommission kritisiert und bemängelt, dass die Abgeordneten somit nicht dazu in der Lage seien, ihren parlamentarischen Pflichten nachzugehen.
Haft soll kein Automatismus sein
Trotz aller Kritik sollen die beiden umstrittenen Texte nächste Woche zur Abstimmung kommen. Neben der Zivilgesellschaft wie der ASTI oder dem Flüchtlingsrat, die im Migrationspakt eine „deutliche Verschärfung“ der europäischen Migrationspolitik sehen, äußerten der Ombudsman fir Kanner und Jugendlecher sowie die Anwaltskammer und Staatsanwaltschaft ebenso Kritik. Letztere befürchten, dass mit der Verkürzung diverser Wartezeiten die Justiz überfordert werden könnte.
Die CCDH schließt sich der allgemeinen Kritik an. Besonders heikel sieht sie das Centre de filtrage, in dem Drittstaatsangehörige ohne reguläre Aufenthaltsgenehmigung sowie Geflüchtete zunächst erfasst und anschließend dem jeweils vorgesehenen Verfahren zugewiesen werden. Besorgniserregend ist für die CCDH, dass Personen, die sich nicht selbst bei den Behörden gemeldet haben und stattdessen von der Polizei auf luxemburgischem Staatsgebiet aufgegriffen werden, faktisch automatisch in Haft genommen werden könnten – ohne dass ihre individuelle Situation zuvor ausreichend geprüft wird.
CCDH will Haft von 16-Jährigen aus Gesetzestext streichen
Jugendliche ab 16 Jahren könnten in der geschlossenen Anstalt des Centre de filtrage ebenso in Haft genommen werden, sollten sie eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstellen. Zu vage sei hier aber die juristische Definition davon, was genau eine Gefahr darstelle, sagt die Menschenrechtskommission.
Die Haft von unbegleiteten Minderjährigen wird somit zu einem eigens integrierten Mechanismus in der Filter-Prozedur.
Der Migrationspakt sieht für die Mitgliedstaaten keine Haft von Jugendlichen vor, dies sei also eine Entscheidung der Luxemburger Regierung gewesen. „Die Haft von unbegleiteten Minderjährigen wird somit zu einem eigens integrierten Mechanismus in der Filter-Prozedur. Sie ist nicht mehr nur eine theoretische Möglichkeit, die eine Ausnahme darstellt“, so die CCDH in ihrem Gutachten. Diese plädiert dafür, die Haft von Jugendlichen gänzlich aus dem Gesetzesprojekt zu streichen.
Trotz Berufungsprozess abgeschoben
Die Menschenrechtskommission weist zudem darauf hin, dass im Centre de filtrage sichergestellt werden muss, dass vulnerable Personen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Zwar sollen die Mitarbeiter des Zentrums eigens dafür geschult werden, doch können sie diese Ausbildung erst innerhalb des ersten Jahres nach ihrer Einstellung absolvieren.
Aus Sicht der Kommission reicht das nicht aus. Die Agenten sollten bereits über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, wenn sie beurteilen müssen, ob und in welcher Form eine Person von einer Vulnerabilität betroffen ist.
Problematisch an der Luxemburger Umsetzung des Migrationspakts ist zudem die Berufungsprozedur. Geht ein Asylbewerber in Berufung gegen eine Asylentscheidung, kann dieser in der Zwischenzeit trotzdem rückgeführt oder abgeschoben werden. „Die CCDH bemängelt die restriktiven Entscheidungen des Gesetzgebers in puncto Berufung.“