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Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling

Luxemburger Wort 19. Februar 2020
Der Unterschied beim Flüchtlingsstatut hat Auswirkungen auf die Reisefreiheit des Schutzsuchenden und beim Zugang zu den Sozialleistungen.

Auch wenn die Anzahl der Asylanträge in Luxemburg langsam aber stetig nachlässt, so warten dennoch viele Flüchtlinge im Großherzogtum darauf, dass ihre Heimatländer Frieden finden. Mit der Anerkennung als Flüchtling bekommen sie einen besonderen Rechtsstatus, der mit Rechten, aber auch mit Pflichten gegenüber dem Aufnahmeland einhergeht. Luxemburg ist, flächenmäßig gesehen, ein kleines Land. Deshalb stellt sich die Frage nach der Reisefreiheit eines anerkannten Flüchtlings in Luxemburg eher als in den großen Nachbarländern.

Flüchtlingsstatus


Seit Januar haben 560 Personen in Luxemburg einen Asylantrag gestellt.
Zahl der Asylsuchenden geht zurück

Bereits mit der Definition eines anerkannten Flüchtlings muss zwischen einem subsidiär Schutzberechtigten und einem nach der Genfer Konvention anerkannten Flüchtling unterschieden werden. Am häufigsten werden Schutzsuchende in Luxemburg nach der Genfer Flüchtlingskonvention aufgenommen. Diesen Schutzstatus erhält, wer aufgrund seiner Religion, Rasse, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt wird.

Trifft dies auf einen Asylsuchenden nicht zu, gibt es noch die Möglichkeit des subsidiären Schutzes. Dieser wird in der Regel gewährt, wenn Gefahr für Leib und Leben des Flüchtenden droht, auch wenn er keiner Gruppe angehört, die diskriminiert wird. Dies kann etwa im Fall von einer verhängten Todesstrafe, Krieg oder Folter der Fall sein.

Der Unterschied beim Flüchtlingsstatut hat auch Auswirkungen auf die Reisefreiheit des Schutzsuchenden. Konventionsflüchtlinge bekommen nach ihrer Anerkennung einen „Blauen Pass“. Wenn sie offiziell als Flüchtlinge anerkannt sind, dürfen die Schutzsuchenden kein neues Reisedokument in ihrer Heimatbotschaft beantragen.

Im Gegensatz dazu können subsidiär Schutzbedürftige den Reisepass ihres Heimatlandes behalten. Diese Rechtsbeschränkung für Konventionsflüchtlinge erklärt sich dadurch, dass ihnen vor Verfolgung im Herkunftsland Schutz gewährt wird. Daher wäre es für den Flüchtling unzumutbar, durch die Beantragung eines Reisepasses, sich dem Schutz des Staates zu unterstellen, der ihn verfolgt.

Dadurch folgt aber auch der nächst logische Schritt, dass die nach der Genfer Konvention anerkannten Flüchtlinge weder ihre Heimatländer noch deren Botschaften betreten dürfen. In aller Regel verlieren die Flüchtlinge ihr Statut als Asylberechtigte und damit ihr Aufenthaltsrecht für Luxemburg, falls sie dies trotzdem tun.

Großzügige Regelung


Flüchtlinge,Flüchtlingsheim,Foyer pour refugiés,ici:Marienthal.Foto:Gerry Huberty
Nachholbedarf bei Willkommenskultur

Für subsidiär Schutzbedürftige gelten diese Verpflichtungen nicht. Sie können den Reisepass ihres Heimatlandes behalten. Mit beiden Schutzformen geht jedoch einher, dass der Flüchtling automatisch ein « Titre de séjour » von fünf Jahren bekommt. In diesem Kontext ist Luxemburg großzügiger als seine Nachbarstaaten, da die betreffende EU-Direktive eine Aufenthaltsgenehmigung von « mindestens drei Jahren » vorsieht.

Personen, die dem subsidiären Schutz unterstehen, müssen grundsätzlich einen nationalen Reisepass vorlegen, damit ihnen Dokumente ausgestellt werden können, die ihnen die Reise ermöglichen. Laut der Einwanderungsbehörde kommt es trotzdem immer wieder vor, dass subsidiär Schutzbedürftige einen « grünen Fremdenpass » beantragen.

Die Schutzsuchenden tun dies, weil sie Angst davor haben, die Botschaft ihres Heimatlandes zu betreten, da sie Repressalien befürchten. Es kommt aber auch vor, dass die Heimatbotschaft einfach keinen Reisepass ausstellt. Die anerkannten Flüchtlinge dürfen in einem Zeitraum von je 180 Tagen bis zu 90 Tage in den anderen Schengen-Staaten reisen. Kontrollen oder Meldepflichten gibt es keine.

Schwieriger gestaltet es sich jedoch bei einer Ausreise aus dem Schengen-Gebiet in Drittstaaten. So gibt es Länder, die die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterschrieben haben und deshalb den « blauen Pass » nicht anerkennen. Für subsidiär Schutzbedürftige gelten die Visabestimmungen der Drittstaaten mit ihrem Heimatland.

Unterschiede im Recht


Der junge Farid aus Afghanistan wohnte ein Jahr lang bei Pascal Clement (l.) und seiner Frau.
Oppent Haus: Neue Bleibe für neue Chance

In der Rechtsordnung haben die Konventionsflüchtlinge gewisse Vorteile gegenüber den subsidiär Schutzberechtigten. Anerkannte Flüchtlinge besitzen demnach Bürgerrechte, während Personen, die dem subsidiären Schutz unterstehen, den gleichen Rechtsanspruch haben wie Drittstaatler. Konkret bedeutet dies, dass den anerkannten Flüchtlingen zu den gleichen Bedingungen Zugang zu Sozialleistungen, Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung gewährt wird wie den Besitzern der luxemburgischen Staatsbürgerschaft.

So muss zum Beispiel ein Arbeitgeber, der einen Drittstaatsangehörigen einstellen möchte, zuerst die freie Stelle bei der Arbeitsagentur ADEM melden. Erst wenn nicht innerhalb von drei Wochen ein passender Bewerber vom lokalen Arbeitsmarkt vorgeschlagen wurde, kann beim Direktor der ADEM eine Bescheinigung beantragt werden, aufgrund derer der Unternehmer befugt ist, einen Arbeitsvertrag mit einem nicht EU-Bürger abzuschließen.

Im Gegensatz dazu, können anerkannte Flüchtlinge bereits sechs Monate nachdem sie ihren Asylantrag gestellt haben, arbeiten. Da jedoch gegenwärtig die Bearbeitungszeit eines Asylantrags im Durchschnitt 4,8 Monate dauert, erübrigt sich das in den meisten Fällen.

Evaluation de l’intérêt supérieur des mineurs non accompagnés

Lors de l’assemblée plénière du 16 décembre 2019, les membres de la CCDH ont adopté l’avis sur le projet de règlement grand-ducal relatif à la composition et au fonctionnement de la commission consultative d’évaluation de l’intérêt supérieur des mineurs non accompagnés prévue à l’article 103 de la loi modifiée du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l’immigration.

Avis de la Commission consultative des droits de l’homme

CCDH fordert mehr Schutz für unbegleitete Minderjährige

woxx 15.1.2020

accueil de réfugiés et …. polémique!

le post facebook du 7 décembre 2019 de Jean Asselborn :

Mercredi dernier, 4 décembre, 40 bénéficiers de protection internationale sont arrivés du Niger à Luxembourg.

Pratiquement toutes ces personnes étaient emprisonnées pendant des mois ou même des années dans des camps en Libye avant d’être transférées par les services des Nations Unies au Niger.

Nous avons organisé et coordonné cette opération avec l’UNHCR (Haut-Commissariat des Nations unies pour les réfugiés) et l’OIM (Organisation internationale de la Migration).
Tous les Etats-membres de l’UE sont tenus d’y apporter leur contribution.

Jeudi dernier, j’ai visité le lieu d’accueil dans la rue de Mühlenbach, à Luxembourg-Ville. Ceci pour souhaiter la bienvenue aux femmes et hommes, mères, pères et enfants.

Ainsi notre pays donne une nouvelle chance à toutes ces personnes pour être en mesure de reconstruire une nouvelle vie et le Luxembourg montre qu’il sait épauler une petite part de misère de notre époque parfois si inhumaine

Luxemburger Wort 9 Dezember 2019

RTL radio 8 décembre 2019

Paperjam 9 décembre 2019

tageblatt 9. Dezember 2019

 

Das stille Ende einer guten Idee

Mit der Initiative „Mateneen“ wollte die „Oeuvre Nationale de Secours Grande-Duchesse Charlotte“ Flüchtlingen bei der Integration helfen. Doch nicht jedes Projekt hielt ansatzweise, was es versprach. Über mangelnde Kontrolle und Fehlinvestitionen in Millionenhöhe.

michèle zahlen, reporter 28.11.2019

Am 30. September 2016 war die Freude in der Philharmonie groß. Die „Oeuvre Nationale de Secours Grande-Duchesse Charlotte“ stellte die Initiative „Mateneen“ mit ihren 80 Projekten vor. Das Ziel: Flüchtlinge und Zivilgesellschaft zusammenbringen, Arbeitsplätze schaffen und den Migranten so die Integration vereinfachen.

Für die Initiative „Mateneen“ wurden insgesamt 12,4 Millionen Euro an Spendengeldern zur Verfügung gestellt. Das Geld kam wie für alle Hilfsaktionen der Oeuvre von der „Loterie Nationale“. Die Vergabe der Gelder sollte vergleichsweise schnell und unbürokratisch ermöglicht werden, so der Plan.

Heute, drei Jahre später, ist die Euphorie jedoch verflogen. Nicht alle Projekte waren am Ende erfolgreich. Vor allem in einem Fall mangelte es laut Recherchen von REPORTER offenbar an der nötigen Kontrolle.

Ein Problemkind namens CESMI

Die höchste Summe hatte die Oeuvre dem „Centre Ethno-psychiatrique de Soins pour Migrants et exilés“ – kurz CESMI – zugesprochen. In diesem Zentrum sollten Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter und interkulturelle Vermittler sich um traumatisierte Flüchtlinge kümmern. Das Projekt war der Initiative „Mateneen“ 2,3 Millionen Euro Wert. Also fast ein Fünftel der Gesamtsumme der 12,4 Millionen.

Am Abend, als die Projekte offiziell vorgestellt wurden, sagte der Initiator von CESMI, Dr. Jean-François Vervier vor Publikum: „Nous espérons de devenir un hopital de référence de la santé mentale des migrants (…).“ Doch so weit kam es nie. Denn das Projekt funktionierte nicht so, wie es angekündigt worden war.

Der Projektleitung habe es an Zielorientierung und schneller Umsetzung gefehlt, sagt Nicolas Hirsch von der Oeuvre. „Man hätte das Projekt pragmatischer angehen können. So war es zu theoretisch“, resümiert er es. Kurz: eine Fehlinvestition.

Das Projekt war intransparent, niemand weiß, was damit genau passiert ist.“Serge Kollwelter, Mitgründer der ASTI

„Mateneen“ stoppte das CESMI-Projekt nach einem Jahr, doch eine Million Euro war bereits ausgezahlt und somit weg. Dass es verlorenes Geld ist, will Nicolas Hirsch von der Oeuvre aber nicht sagen. Die Initiative sei sinnvoll gewesen und habe immerhin etwa 100 Menschen helfen können. „Dass bei so vielen Projekten mal zwei bis drei dabei sind, die nicht so laufen wie anfangs gedacht, ist zwar schade, aber auch absehbar.“ Außerdem könnte die Oeuvre bei den „Mateneen“-Projekten jederzeit eingreifen, falls das Geld nicht richtig angelegt würde. In diesem Fall kam das Eingreifen aber zu spät.

Ein Vertrauensvorschuss ohne Garantie

Dass dabei gerade das größte Projekt mit dem meisten Geld schief geht, ist für manche Insider fragwürdig. Eine mit den Interna vertraute Person sagt im Gespräch mit REPORTER, dass es Anzeichen gegeben habe, wonach das Geld nicht richtig eingesetzt worden sei. Serge Kollwelter, der selbst in der Flüchtlingshilfe engagiert ist, sagt seinerseits: „Bei diesem Fall stehen noch eine ganze Reihe an Fragen im Raum. Das Projekt war intransparent, niemand weiß, was damit genau passiert ist.“

„Das Projekt hatte einen Vertrauensvorschuss, weil bei CESMI Professionelle mit anerkanntem Renommee beteiligt waren“, erklärt sich Nicolas Hirsch. „Wir haben Gehälter gezahlt, die zur Betreuung von traumatisierten Flüchtlingen gedient haben.“ Das Projekt hat allerdings nicht so funktioniert wie angekündigt. Es habe bereits früh Warnungen und Gespräche mit den Verantwortlichen gegeben. Geholfen hat es aber nichts.

Dass bei so vielen Projekten mal zwei bis drei dabei sind, die nicht so laufen wie anfangs gedacht, ist zwar schade, aber auch absehbar.“
Nicolas Hirsch, Koordinator „Oeuvre Grande-Duchesse Charlotte“

Auf das Projekt angesprochen, will der zuständige Arzt, Jean-François Vervier, keine Stellungnahme abgeben. Nur so viel teilt er schriftlich mit: Das Projekt existiere nicht mehr, weil die Oeuvre es vorzeitig gestoppt habe und nicht mehr finanzieren wolle.

Nach dem Anschub alleine überleben

Der Fall des CESMI war sicherlich eine Ausnahme. Nicht nur, weil das Projekt am Ende nicht funktionierte, sondern auch wegen der hohen Summe an Spendengeldern. Die meisten der 80 Projekte sind jedoch durchaus vorzeigbar. So etwa die „Sportunity Asbl“, die Menschen durch Sport integrieren will oder auch noch der Podcast „Salam“, der bis heute bei „Radio Ara“ läuft.

Die gesamte Initiative „Mateneen“ ist vergangenes Jahr ausgelaufen. Die Webseite ist offline, die Spendengelder sind komplett ausbezahlt – und alle Projekte, die bis dahin auf eine finanzielle Hilfe zurückgreifen konnten, sind heute auf sich allein gestellt.

Projekte, die in unseren Augen wertvoll sind, werden auch weiterhin unterstützt.“Pierre Bley, Präsident der „Oeuvre Grande-Duchesse Charlotte“

Von Anfang an war klar, dass die Initiative die Projekte nur für einen gewissen Zeitraum unterstützen kann. Will heißen: 80 Integrationsprojekte sind 2016 in den Genuss einer punktuellen Finanzspritze gekommen. Die Beteiligten müssen sich nun selbst darum kümmern und Ministerien oder Verwaltungen kontaktieren, um weiter Subventionen zu erhalten. Dabei hängen von den Projekten auch Arbeitsplätze und Existenzen ab. Wer sein Projekt nicht weiterführen kann, muss unter Umständen ein zweites Mal bei Null anfangen.

„Die Initiative war eine schnelle Antwort auf eine dringende Notwendigkeit. Es war den Projektleitern klar, dass unsere Unterstützung sich auf die ausgelegte Dauer der Projekte beschränken würde. Projekte, die in unseren Augen wertvoll sind, werden auch weiterhin unterstützt“, sagt Pierre Bley, Präsident der Oeuvre im Gespräch mit REPORTER. Die Finanzhilfe sei also von Anfang an als Anschubfinanzierung gedacht gewesen.

Auch ein Vorzeigeprojekt muss kämpfen

Wie schwierig es ist, Flüchtlingen eine langfristige Perspektive zu bieten, weiß auch Patrick de la Hamette. Der Luxemburger hat das Projekt „Digital Inclusion“  ins Leben gerufen. Dort reparieren Freiwillige, darunter Flüchtlinge und Arbeitslose, gespendete Computer und bieten Computerkurse an. Ziel der Vereinigung ist es, die digitale Welt für jeden zugänglich zu machen – unabhängig davon, wie viel Geld jemand zur Verfügung hat.

„Digital Inclusion“ hat im Jahr 2016 122.052 Euro von „Mateneen“ erhalten und zwei weitere Male 184.000 Euro. Die Förderung dauerte insgesamt drei Jahre und ist diesen Sommer ausgelaufen. Obwohl das Projekt bis heute ein Erfolg ist und Preise erhalten hat, ist seine Zukunft ungewiss.

Die Verantwortlichen hatten gar nicht die Möglichkeit, die Projekte richtig zu kontrollieren.“Ein Insider der Flüchtlingsinitiative „Mateneen“

Seit 2018 werden die zusätzlichen Aktivitäten von „Digital Inclusion“, wie die Digital Skills-Kurse, durch das Arbeitsministerium und den europäischen Sozialfonds finanziert. Die nächsten zwei Jahre dieser Aktivitäten und die dazu gehörenden Arbeitsplätze sind somit gesichert.*

Kurzfristig wurde zudem Hilfe vom Familienministerium von September bis Dezember dieses Jahres zugesagt. Das Ministerium übernahm den Anteil, den die Oeuvre bis dahin spendete.

Wie es aber danach weitergeht? „Das steht noch nicht fest. Wir suchen ab 2020 weiterhin Finanzierungspartner für unsere Kernaktivität, das Wiederherstellen von Computern und Smartphones“, so Patrick de la Hamette. „Im schlimmsten Fall müssen wir Arbeitsplätze abbauen“. Er ist dennoch optimistisch – es würden auch Gespräche mit anderen Ministerien laufen, sagt er.

Transparenz ist noch keine Kontrolle

Liegt das Problem aber vielleicht schon im Ansatz? „Die Verantwortlichen hatten gar nicht die Möglichkeit, die Projekte richtig zu kontrollieren. Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn sich die Projekte langsam und organisch entwickelt hätten“, sagt ein Insider, der namentlich nicht genannt werden will, über die Funktionsweise von „Mateneen“.

Dabei mussten die Verantwortlichen jedes Projektes jährlich einen detaillierten Bericht und Rechnungsbelege bei der Oeuvre einreichen. „Wir wollten nicht aus dem Elfenbeinturm heraus entscheiden, sondern haben uns erstmals auch herausgenommen, nachzuforschen, ob das Geld dort ankommt, wo es soll“, sagt Pierre Bley.

Der Verwaltungsrat der Oeuvre tagte in regelmäßigen Abständen. Was aber bei den Vereinen passierte, haben sich die Verantwortlichen nur sporadisch angeschaut. Pierre Bley sagt seinerseits: „Wir kontrollieren die Projekte während der mehrjährigen Laufzeit auf Basis von jährlichen Zwischenberichten, ansonsten aber nur wenn das Geld schon geflossen ist.“

Auch beruft sich die Oeuvre auf Transparenz. Die Jahresberichte seien alle online einsehbar, alle Projekte seien dort mit den gespendeten Summen aufgelistet. „Wir wollten zeigen, was mit dem Geld passiert“, so Pierre Bley.

Geholfen hat dieser Wille letztlich wenig. Die Million, die bei CESMI verloren ging, hätte auch in überzeugende Projekte fließen können. Auf die Unterstützung von Hilfsprojekten will die Oeuvre aber auch weiterhin nicht verzichten – das sei immerhin ihre Kernkompetenz als öffentliche Einrichtung, so Pierre Bley. Jetzt allerdings nicht mehr unter dem Namen „Mateneen“.

*Korrektur: In einer ersten Version dieses Artikels stand, dass die Zukunft von „Digital Luxembourg“ für die nächsten zwei Jahre gesichert ist. Finanziell abgesichert sind bisher lediglich die Digital-Skill-Kurse. Für die Kernkompetenz der Organisation, suchen die Verantwortlichen weiterhin Finanzierungsmöglichkeiten.

Structures d’hébergement et encadrement

Par la biais d’une question parlementaire le député Paul Galles (CSV) a obtenu des informations précises et intéressantes concernant les lieux d’hébergement des dpi et bpi, les gestionnaires respectifs de ces lieux, la ratio d’encadrement par du personnel éducatif et  le volet gardiennage.

Question et réponse ministérielle

Wo und wie sind Flüchtlinge untergebracht

Ueber die Antwort auf die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Paul Galles berichtret das tageblatt vom 22 August : in welcher Gemeinde gibt es  Flüchtlingsunterkünfte, wieviele dpi und bpi, wer leitet die Unterkünfte, welches sind die Ueberwachungskosten?

Eine Landeskarte gibt eine Uebersicht.

Tageblatt_22. August 2019 

Und hier der Kommentar des Tagblatt journalisten Luc Laboulle:

Planen statt überwachen

KOMMENTAR Situation in „Flüchtlingsheimen“

Nachdem das Familienministerium dem Tageblatt im Dezember 2018 die Herausgabe einer Liste mit sämtlichen Unterkünften für Geflüchtete in Luxemburg noch „aus Gründen der Sicherheit und Vertraulichkeit“ verweigerte, hatte der CSV-Abgeordnete Paul Galles mit seiner parlamentarischen Anfrage vom 25. Juli nun mehr Erfolg. Aus der am vergangenen Dienstag veröffentlichten Antwort von Familienministerin Corinne Cahen geht hervor, dass Ende Juni 1.302 anerkannte Flüchtlinge (BPI) und 1.245 Schutzsuchende (DPI) in 55 Unterkünften untergebracht waren.
Diese Zahlen sind erschreckend, da diese Unterkünfte nur zur vorübergehenden Unterbringung von Schutzsuchenden gedacht sind. Die Lebensumstände in vielen Heimen sind unzumutbar. Häufig teilen sich vier oder mehr Menschen ein kleines Zimmer, die Privatsphäre kommt oft zu kurz.
Wegen sprachlicher und struktureller Barrieren finden anerkannte Flüchtlinge aber häufig keinen Job und können sich demnach auch keine Wohnung leisten. Deshalb verharren sie gezwungenermaßen untätig in den sogenannten „Flüchtlingsheimen“. Manche jahrelang.
421 private Sicherheitsbeamte überwachen 29 der 55 Unterkünfte rund um die Uhr, wofür der Staat 2018 fast 21 Millionen Euro ausgab. Dabei ist fraglich, ob diese Überwachung tatsächlich notwendig ist. Das Geld wäre besser in pädagogisch und psychologisch geschultes Personal investiert, das die Bewohner der Flüchtlingsheime bei ihrer Aus- und Weiterbildung sowie bei der Erstellung persönlicher Zukunftsprojekte betreut.